Informationen in Bezug auf den Einsatz ressourcenschonender Materialien sind verfügbar zu machen.
Dafür sind für das Schreibgerät oder den Stempel der jeweilige Anteil (Gew.-%) der folgenden Materialarten am Schreibgerät bzw. Stempel anzugeben:
Liegen Komposit-Materialien (z.B. WPC) vor, so sind die verschiedenen Komposit-Materialien den jeweiligen Mono-Materialien (Kunststoff, Holz, ...) zuzuordnen.
Neben dem Mengenanteil sind die folgenden Herkunftsinformationen auszuweisen:
Nachweis Holz
Das gesamte verwendete Holz muss aus legalen Quellen und 70% aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen, die nachweislich ökonomisch tragfähig, umweltgerecht und sozialverträglich bewirtschaftet werden.
Der Antragsteller erklärt den Nachweis der Legalität der Holzquellen gemäß EU Verordnung 995/2010.
Zum Nachweis des Einsatzes von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft sind folgende Möglichkeiten zulässig: PEFC und FSC Kriterien.
Für den Fall, dass der Antragsteller selbst nicht zertifiziert ist, legt er geeignete Zertifikate seines Rohstoffzulieferers vor. Anerkannt werden Zertifikate des
Forest Stewardship Council (FSC) sowie des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) die eine nachhaltige
Waldbewirtschaftung und geschlossene Produktkette (CoC) nachweisen. Es ist eine Bilanz der eingesetzten Hölzer vorzulegen, aus der der Anteil an eingesetztem zertifiziertem Holz hervorgeht.
Nachweis Kunststoffe
Die eingesetzten Kunststoffe müssen aus 80 % Post Consumer-Recyclingmaterial oder 60% aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen.
Biokunststoffe
Der Antragssteller benennt gegenüber der RAL gGmbH die eingesetzte Art und Zusammensetzung des Materials und dokumentiert die Herkunft und Massenanteile der verschiedenen verwendeten Rohstoffe. Die Berechnung der Materialbilanz kann in Anlehnung an die CEN/TR 16721:2014 erfolgen.
Die Herkunft der (Kunststoff)-Granulate wird anhand eines Zertifikats eines der nachfolgenden Zertifizierungssysteme nachgewiesen.
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
OT Gülzow
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen
Telefon +49 3843 6930-0
Fax +49 3843 6930-102
E-Mail: info@fnr.de
www.fnr.de
www.das-nachwachsende-buero.de