Büromöbel: Gütezeichen

Nachhaltige Beschaffung ist politisch gewollt, die Berücksichtigung von Umweltaspekten längst im Vergaberecht etabliert. Nach den neuen EU-Vorgaben erfahren Gütezeichen als Nachweis für geforderte Nachhaltigkeitskriterien eine Stärkung.

Trotzdem sollten mittelständische Unternehmen, denen oft personelle und finanzielle Mittel für ein aufwändiges Zertifizierungsverfahren fehlen, beim Geschäft mit der öffentlichen Hand nicht ausgeklammert werden. Auch diese oft innovativen und kreativen Produkte ersetzen durch ihre Materialeigenschaft „nachwachsender Rohstoff“ begrenzte fossile Ressourcen und bringen damit Umweltvorteile mit.

Ergänzend soll noch auf ein Zertifikat hingewiesen werden, welches Produkte kennzeichnet, die „von der Wiege zur Wiege“ (Cradle to Cradle) hergestellt worden sind. Das Konzept sieht den Umbau linearer Stoffströme in zyklische Nährstoffkreisläufe vor, damit einmal produzierte Waren erhalten bleiben. Es gibt keinen Abfall, sondern eine Rückgewinnung des Materials in andere Nutzungsformen.

Bei den hier aufgeführten Gütezeichen stehen die Materialeigenschaft „nachwachsender Rohstoff“, der Ausschluss von gesundheitsgefährdenden Stoffen sowie eine mögliche Wiederverwertung im Vordergrund.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

GOTS hat zwei Labelstufen:

  • Made with Organic, hier muss das Produkt zu mindestens 70% aus Naturfasen bestehen
  • Organic, die ein Produkt mit mindestens 95% Naturfaser kennzeichnet.

GOTS ist als weltweit führender Standard für die gesamte Verarbeitung (vom Nachernteverfahren über Spinnen, Stricken, Weben, Färben, Ausrüsten und Konfektion) für Bekleidung und Heimtextilien aus Biofasern (wie z.B. Bio-Baumwolle und Bio-Wolle) anerkannt. GOTS wurde von führenden internationalen Standardorganisationen mit dem Ziel entwickelt, weltweit anerkannte Anforderungen zu definieren, die den biologischen Status von Textilien und dadurch eine glaubwürdige Produktsicherheit für den Konsumenten gewährleisten.

Auf hohem Niveau definiert er umwelttechnische Anforderungen und fordert gleichzeitig die Einhaltung von Sozialkriterien. Zentrale Bestimmungen beinhalten das Verbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), von hochgefährlichen Chemikalien (wie krebserregende Azofarbstoffe und Formaldehyd) und  Kinderarbeit sowie die Anforderung nach strikten Abwasserbehandlungspraktiken und sozialverantwortlichem Management. Funktionelle Abwasserkläranlagen sind für alle Betriebsstätten, die im Bereich Nassveredlung tätig sind, vorgeschrieben. Alle Verarbeitungsbetriebe müssen soziale Mindestkriterien erfüllen. Die wichtigsten Kriterien des GOTS, seines Qualitätssicherungssystems und die Grundsätze des Revisionsverfahrens finden Sie auf der Webseite https://www.global-standard.org/de/der-standard.html  und auf der Seite des Internationalen Verbandes der Naturtextilwirtschaft.