Bodenbeläge: Gütezeichen

EU-Umweltzeichen für Bodenbeläge aus Holz

Geltungsbereich: Holz- und Dielenbeläge, Bodenbeläge aus Laminat, Kork und Bambus

  • Herkunftsgarantie: Kork und Bambus stammen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft
  • Bis 31. Dezember 2012 stammen mindestens 60 Prozent des eingesetzten Massivholzes nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft, ab 1. Januar 2013 mindestens 70 Prozent.
  • Bis 31. Dezember 2012 bestehen mindestens 30 Prozent der eingesetzten Holzwerkstoffe aus rezyklierten Materialien, ab 1. Januar 2013 mindestens 40 Prozent.

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Emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen, RAL-UZ 38

Geltungsbereich: Produkte, die zu mehr als 50 Volumen-Prozent aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz bestehen, d.h. aus Holz, Holzmehl und/oder Holzwerkstoffen.

  • keine für die Wohnumwelt bedenklichen und bei der Verwertung störende Schadstoffe - insbesondere in der Beschichtung
  • überwiegend aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz hergestellt
  • Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft
  • freiwillige Geruchsprüfung des Produktes nach DIN ISO 16000-28 durch den Hersteller

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Österr. UZ-Richtlinie 56 - Fußbodenbeläge

  • Mindestens 50 Prozent des Holzes und 50 Prozent der Holzwerkstoffe stammen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft.
  • Verbot von Holz(-fasern) aus Urwäldern (borealen und tropischen Primärwäldern).

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Nordic Ecolabelling of Floor Coverings - Version 5.0

  • Verpflichtender Mindestanteil nachwachsender Rohstoffe: 50 Masse-Prozent
  • Holz und Bambus stammen aus legalen Quellen.
  • Für Bodenbeläge mit Holzanteil von mind. 10 Prozent gilt: mindestens 30 Prozent des eingesetzten Holzrohstoffes stammen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft.
  • Herstellung/ Verarbeitung: Gefördert wird die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern im Herstellungsprozess.

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natureplus®-Vergaberichtlinie

RL 0000 – Basiskriterien für alle Produkte

Geltungsbereich: Bauprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen oder aus unbeschränkt verfügbaren mineralischen Rohstoffen bzw. aus Sekundärrohstoffen.

  • Herkunftsnachweis für alle Einsatzstoffe durch den Hersteller erforderlich. Die nachhaltige Verwendung natürlicher Ressourcen ist nachzuweisen.
  •  Maximierung des Anteils an nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineralischen Rohstoffen (inklusive Wasser) in den Produkten: i.d.R. beträgt der Anteil nachwachsender und mineralischer Rohstoffe am Endprodukt mind. 85 Masse-Prozent.
  • Umweltverträgliche und ressourcenschonende Gewinnung der Rohstoffe, insbes. im Hinblick auf nachwachsende Rohstoffe:
    • weitgehender Verzicht auf Pestizid-, Chemikalien- und Kunstdüngereinsatz
    • Vermeidung von Rohstoffen aus nicht nachhaltiger Plantagenwirtschaft kein Einsatz von Rohstoffen aus Raubbau (z.B. nicht zertifizierte Tropenhölzer)
    • wo möglich: breite Abstützung auf anerkannte Qualitätssysteme der biologischen Landwirtschaft
    • und der nachhaltigen Forstwirtschaft

RL0200 Holz und Holzwerkstoffe

  • Verpflichtender Mindestanteil nachwachsender Rohstoffe (lignocellulosehaltigen Fasern und Späne) bezogen auf die Trockenmasse des Produktes: 85 Masse-Prozent.
  • Bei der Verwendung von Frischholz: möglichst hoher Anteil aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Bei einem   Frischholzanteil > 25 Prozent ist für mindestens 10 Prozent davon der Nachweis nachhaltiger Forstwirtschaft durch ein Zertifikat zu erbringen.

RL0209 Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen

  • Verpflichtender Mindestanteil nachwachsender Rohstoffe: 95 Prozent bezogen auf die Rohdichte des Endproduktes
  • Maximalgehalt des Leimanteils: 5 Masse-Prozent bezogen auf atro Holz/Holzwerkstoff
  • Bodenbeläge, die Hölzer aus Edelholzmonokulturen enthalten, werden nicht ausgezeichnet.
  • Als Hauptbestandteile werden nur standortgerechte Holzarten und Holzarten eingesetzt, die nicht unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen.
  • Präferenz für Oberflächenbeschichtungsmittel aus nachwachsenden Rohstoffen.
  • Bei der Herstellung werden spezielle ökologische Kennwerte eingehalten

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FSC – Zertifikat

FSC 100%: kennzeichnet Produkte, die zu 100% mit Holz (oder Holzfasern) aus vorbildlich bewirtschafteten, FSC zertifizierten Wäldern hergestellt wurden.

FSC Recycled: kennzeichnet Produkte, die zu 100% aus Gebraucht- oder Restholz (-holzfasern) hergestellt wurden. Mindestens 85% stammt dabei aus Holz (-fasern) die bereits genutzt wurden (Post-Consumer Recycling), die restlichen 15% aus Materialien, die für die eigentliche Bestimmung nicht genutzt werden konnten (Pre-Consumer Recyclingmaterial).

FSC Mix: kennzeichnet Produkte, die zu mindestens 70% mit Holz (oder Holzfasern) aus FSC zertifizierten Wäldern oder Post-Consumer Recyclingmaterialien hergestellt wurden. Beimischung von anderen verantwortungsvollen Quellen ist bis zu 30% erlaubt.

Die Materialströme der FSC zertifizierten Materialien in und zwischen Unternehmen werden durch ein lückenloses System der Produktkettenzertifizierung überprüft. Die weltweit gültigen Zertifikate können unter www.info.fsc.org überprüft werden.

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Produktkettennachweis von Holzprodukten – Anforderungen PEFC D 1003:2010

Geltungsbereich: PEFC zertifiziert kennzeichnet Produkte, deren zur Produktion eingesetzter Holzrohstoff (oder Holzfasern) zu mind. 70 % aus  ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. Alle eingesetzten Rohstoffe stammen nachweislich nicht aus umstrittenen Quellen (illegaler Holzeinschlag, Umwandlung von Naturwäldern in Plantagen, genetisch veränderte Organismen, etc.).

Alle beteiligten verarbeitenden Betriebe erfüllen die Anforderungen von PEFC für die Produktionskette (Chain-of-Custody; COC).

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Holz von Hier - "Besonders klimafreundliche Holzprodukte aus nachhaltiger Forstwirtschaft"

  • Das verwendete Holz stammt nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft.
  • Verbot von Holz aus Urwäldern (borealen und tropischen Primärwäldern)
  • Verbot von Holz international gefährdeter Baumarten (nach der internationalen Roten Liste von IUCN).
  • Das Holz hat überdurchschnittlich kurze Transportwege entlang der gesamten Verarbeitungskette zurückgelegt und ist damit besonders klimafreundlich.
  • Der Umweltverband Vorarlberg hat ein Dokument erstellt zur Prüfung der vergaberechtlichung Eignung des Gütesiegels für Ausschreibungen der öffentlichen Hand