Wandoberflächen: Gütezeichen

natureplus®-Vergaberichtlinie

Vergaberichtlinie 0000 – Basiskriterien für alle Produkte

Geltungsbereich: Bauprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen oder aus unbeschränkt verfügbaren mineralischen Rohstoffen bzw. aus Sekundärrohstoffen.

  • Herkunftsnachweis für alle Einsatzstoffe durch den Hersteller erforderlich. Die nachhaltige Verwendung natürlicher Ressourcen ist nachzuweisen.
  • Maximierung des Anteils an nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineralischen Rohstoffen (inklusive Wasser) in den Produkten: i.d.R. beträgt der Anteil nachwachsender und mineralischer Rohstoffe am Endprodukt mind. 85 Masse-Prozent.
  • Umweltverträgliche und ressourcenschonende Gewinnung der Rohstoffe, insbes. im Hinblick auf nachwachsende Rohstoffe:
    • weitgehender Verzicht auf Pestizid-, Chemikalien- und Kunstdüngereinsatz
    • Vermeidung von Rohstoffen aus nicht nachhaltiger Plantagenwirtschaft
    • kein Einsatz von Rohstoffen aus Raubbau (z.B. nicht zertifizierte Tropenhölzer)
    • wo möglich: breite Abstützung auf anerkannte Qualitätssysteme der biologischen Landwirtschaft und der nachhaltigen Forstwirtschaft

RL0601 – Innenwandfarben auf pflanzlicher Basis

  • Verpflichtender Mindestanteil nachwachsender und mineralischer Rohstoffe: 99 Masse-Prozent.
  •  Herkunftsnachweis für alle nachwachsenden Rohstoffe erforderlich, um mögliche Hinweise auf eine Pestizidbelastung zu erhalten.
  • Pestizid- und Schwermetallprüfung des Endproduktes und verpflichtende Einhaltung der diesbezüglich angegebenen Grenzwerte.
  • Rohstoffanbau: Beim Anbau der nachwachsenden Rohstoffe dürfen keine synthetischen Pflanzenschutzmittel mit verbotenen Wirkstoffen [1] verwendet werden.

[1] Als verboten werden hier die Wirkstoffe bezeichnet, die gemäß Deutscher ChemVerbotsV oder gemäß Stockholmer Konvention verboten (weil als POP (Persistent Organic Pollutant) eingestuft) sind und als umweltgefährlich (N) nach GefStoffV gelten.

RL 0605 – Kaseinfarben

Verpflichtender Mindestanteil mineralischer oder nachwachsender Rohstoffe: 99 Masse-Prozent.

RL 0606 – Leimfarben

  • Verpflichtender Mindestanteil mineralischer oder nachwachsender Rohstoffe: 99 Masse-Prozent.
  • Als Bindemittel sind Leime auf Basis nachwachsender Rohstoffe zulässig. Sie dürfen in den auszuzeichnenden Produkten zu max. 10 Masse-Prozent enthalten sein.
  • Pflanzliche Leime enthalten keine gentechnisch veränderten pflanzlichen Einsatzstoffe.

In Verbindung mit natureplus®-Produktgruppen-Vergaberichtlinie RL0600 Wandfarben

  •  Die Anteile an anorganischen Weißpigmenten künstlicher Herkunft sind in der empfohlenen Anwendung auf 38 g/m² begrenzt.
  •  Herkunftsnachweise für die Einsatzstoffe erforderlich.
  • Rohstoffgewinnung: Gewinnung der Rohstoffe auf mineralischer Grundlage sowie Gewinnung mineralischer Füllstoffe erfolgt nachweislich durch ressourcenschonenden Abbau.

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